Teilnahmebedingungen
Wichtige Informationen und Bedingungen für die Teilnahme am Eisrennen Zillertal.
Wetterabhängige Veranstaltung
Das Veranstaltungsdatum ist wetterabhängig und kann sich noch ändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf dieser Website oder auf Instagram (@icerace.at)
REGLEMENT RALLYCROSS
Mayrhofen / Zillertal - abgesagt
Veranstalter
MSC-Aschau
Allgemeine Bedingungen
Die vorliegende Ausschreibung wird nach Nennungseröffnung nur dann geändert, wenn alle Bewerber, die sich bereits genannt haben, einverstanden sind.
Ferner, wenn die Änderung von den Sportkommissaren aus Sicherheitsgründen oder "Gründen höherer Gewalt" entschieden wird.
Die Sportkommissare der Veranstaltung sind ermächtigt, über alle Punkte, die nicht in der Ausschreibung geregelt sind, abweichende Entscheidungen zu treffen.
Zeitplan
Anmeldung: 07:00 – 08:30
Technische Abnahme: 07:30 - 9:00
Fahrerbesprechung (Pflicht): 08:45
Start: 09:00
Strecke
Auf Eis
Teilnahmebedingungen
Startberechtigt ist jede Person, welche die gesundheitliche Eignung für eine Teilnahme an der Veranstaltung und der jeweiligen Bewerbe aufweist.
Lizenz ist nicht erforderlich.
Pro Lauf darf das Fahrzeug nur mit einem Fahrer besetzt sein (Beifahrer sind nicht erlaubt).
Jedes Fahrzeug darf maximal zweimal genannt werden, dies muss jedoch über das Nennformular deutlich gemacht werden (Punkt: Doppelbelegung).
Falls dies nicht angegeben wurde, ist keine Doppelbelegung möglich.
Sicherheit
Es darf kein Beifahrer mitgenommen werden.
Jeder Fahrer ist dafür verantwortlich, dass im Bereich seines Teams im Fahrerlager ein Feuerlöscher mit mind. 5 kg Löschmittel vorhanden ist.
Jeder Fahrer hat dafür zu sorgen, dass unter seinem Fahrzeug im Fahrerlager eine Umweltmatte ausgelegt ist.
Während der gesamten Veranstaltung gilt ein striktes Alkoholverbot für alle Fahrer und deren Teams, es wird stichprobenartig kontrolliert.
Im Fahrerlager gilt Schritttempo! Nichteinhaltung führt ausnahmslos zum Platzverweis!
Nennungen
Jedes Fahrzeug darf nur in einer Klasse eingesetzt werden.
Die Nennung muss vollständig und wahrheitsgetreu abgegeben werden.
Der Nennschluss ist am Mittwoch, den 12.02.2025 um 23:59 Uhr.
Nachnennungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich!
Nenngeld
Rennkart € 80,00 pro Fahrer
Motorräder € 80,00 pro Fahrer
Alle anderen € 160,00 pro Fahrer
Die Nennung ist nur dann gültig, wenn das Nenngeld fristgerecht zum 14.02.2025 auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist.
Nenngeld ist Reuegeld und wird nur dann zurückerstattet, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet.
Klassen
Karts - bis 10mm Spike ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
Motorräder - mit 7mm Handelsübliche Spikereifen
Motorräder - mit 10mm Spikes
Seitenwagen - mit 10 mm Spikes
Side-by-Side - mit 7mm Spikes
Tourenwagen 2WD - mit 7mm Spikes (handelsübliche Spikereifen)
Tourenwagen 4WD - mit 7mm Spikes (handelsübliche Spikereifen)
Buggy 2WD - mit 7mm Spikes (handelsübliche Spikereifen)
Buggy 4WD - mit 7mm Spikes (handelsübliche Spikereifen)
Tourenwagen mit Straßenzulassung - 7mm Spike (Überrollbügel ist nicht Pflicht)
Technische Abnahme
Alle Teilnehmer, die an der Veranstaltung teilnehmen wollen, müssen zur technischen Abnahme erscheinen.
Ein Fahrzeug, das nicht den Sicherheitsbestimmungen entspricht, erhält keine Starterlaubnis.
Jeder Fahrer muss während des gesamten Trainings bzw. Rennens einen Sturzhelm tragen und muss mit den Sicherheitsgurten straff in den Sitz gezurrt sein.
Jeder Motorradfahrer muss einen Helm und einen Rückenprotektor tragen.
Bei geschlossenen Fahrzeugen muss auf der Fahrerseite das Fenster geschlossen sein.
Bei offenen Fahrzeugen muss auf beiden Seiten ein Gitter vorhanden und geschlossen sein.
Die Spikereifen müssen ausreichend über die gesamte Breite abgedeckt sein (ausgenommen Motorräder 7 mm Spikes).
Motorräder müssen über einen funktionsfähigen Abrissschalter verfügen.
Karts müssen über einen funktionsfähigen Abrissschalter verfügen.
Durchführung des Rennens
Vorläufe:
Aufstellung nach Plan.
Es gibt 4 Vorläufe mit je 4 Fahrzeugen über 4 Runden (ausgenommen Kinder).
Dem Veranstalter ist eine Änderung lt. Durchführungsbestimmung am Renntag vorbehalten.
Geschlossene und offene Fahrzeuge müssen in jedem Lauf die Joker Lap einmal befahren.
Motorräder mit 7 mm Spikes müssen die Joker Lab in jeder Runde durchfahren.
Vier Sachrichter der Veranstaltung führen eine Mitschrift über das Befahren der Joker Lap.
Finalläufe:
Die 4 besten Fahrer jeder Klasse treten im Finale gegeneinander an.
Der Einzug ins Finale wird von den Vorläufen bestimmt.
Wenn ein Punktegleichstand vorliegt, wird der direkte Vergleich gewertet.
Im Finale werden 4 Runden gefahren.
Flaggenzeichen
Sollte sich ein Unfall ereignen, wird die gelbe Flagge so lange gezeigt, bis die Ideallinie frei ist. Der Fahrer darf nicht überholen, solange die gelbe Flagge sichtbar ist.
Die rote Flagge bedeutet Rennabbruch.
Strafen
Obliegen der Entscheidung der Sportkommissare.
Jeder absichtliche Kontakt zwischen Fahrer/Auto auf der Rennstrecke, vor allem die Ausfahrt der Joker-Lap oder nach der Zieldurchfahrt, wird zu Strafen führen.
Versicherung
Der Veranstalter hat für den Renntag eine obligatorische Veranstalter- Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und Gefahr.
Der Veranstalter lehnt gegenüber Bewerbern, Fahrern, Helfern und Dritten jede Haftung für Personen- und Sachschäden ab.
Jeder Bewerber/Fahrer ist hundertprozentig für seine Versicherungen verantwortlich.
Jeder Fahrer akzeptiert mit seinem Start die Sicherheit und Beschaffenheit der Strecke.
Protest
Das Recht des Protestes hat nur der Fahrer.
Jedoch können die Sportkommissare immer von Amtswegen eingreifen, selbst wenn ihnen kein Protest vorliegt.
Proteste nimmt nur der Rennleiter unter gleichzeitiger Hinterlegung von 500 Euro entgegen.
Die Protesteingabe muss schriftlich durchgeführt werden.
Mündliche oder Sammelproteste sind nicht erlaubt.
Der Protest muss genau definiert werden.
Falls ein Protest als unbegründet abgelehnt wird, kann die eingezahlte Gebühr ganz oder teilweise einbehalten werden.